Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren ohne die Aufsicht eines Erziehungsberechtigten nur bis 24:00 Uhr in
Gaststätten aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarungkönnen Erziehungsberechtigte die Personenfürsorge an eine andere Person
über 18 Jahren übertragen und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt in der Gaststätte nach 24:00 Uhr ermöglichen.